Unterschiede der Mediation zum Gerichtsverfahren
Im Unterschied zum Gericht oder Schiedsgericht trifft der Mediator selbst keine Entscheidung.
Seine Aufgabe ist es vielmehr, den Parteien dabei zu helfen, gemeinsam miteinander eine – ihre spezielle, maßgeschneiderte – Lösung für ihren Konflikt zu finden.
Die Gerichte hingegen entscheiden in einem Konflikt. Sie entscheiden nach Gesetz und Recht, d.h. insbesondere nach der Rechtsprechung.
Das Gesetz ist für eine Vielzahl von Fällen gemacht. In einer Vielzahl von Fällen ist die eine Lösung, die das Gesetz anbietet, auch eine von der Mehrheit der Bevölkerung als gerecht empfundene Lösung.
Es muß aber nicht die Lösung sein, die die Parteien in einem konkreten Fall als gerecht betrachten. Es gibt Fälle, in denen diese Lösung zu unangemessenen Ergebnissen führt.
Und es muß auch nicht die Lösung sein, die nach Ansicht der Parteien die beste gewesen wäre.
Es ist eine Lösung – eine von vielen, die außergerichtlich möglich gewesen wären.
Die Lösung, die das Gesetz anbietet, ist in sehr weiten Bereichen nicht die einzig mögliche – die Parteien können sich anderweitig einigen.
Die zwingenden gesetzlichen Normen muß natürlich auch eine Vereinbarung der Parteien beachten, aber der überwiegende Teil des Gesetzes (jedenfalls im Privatrecht) ist dispositiv, d.h. er greift nur dann, wenn die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben oder treffen.
Hier, im weiten Bereich des dispositiven Rechts, hilft die Mediation, Lösungen zu gestalten.
Und in der Mediation können alle Gesichtspunkte angesprochen und berücksichtigt werden, die den Parteien wichtig sind, nicht nur diejenigen, die nach dem Gesetz relevant sind.
In gerichtlichen Verfahren können die Gründe des Konflikts nur selten zur Sprache kommen. Denn diese Gründe liegen oft auf der Beziehungsebene der Parteien, und die ist für das Gesetz und seine Anknüpfungspunkte meistens irrelevant. Folge ist, daß in gerichtlichen Verfahren der eigentliche Konflikt der Parteien i.d.R. nicht gelöst und nicht befriedet wird. Die Folge ist, daß der Konflikt oft an anderer Stelle wieder aufbricht. Das sind dann beispielsweise bei Scheidungen oft Streitereien wegen der Kinder, z.T. über Jahre geführte, zermürbende Streitigkeiten über Sorgerechtsfragen oder über den Umgang. Wenn soetwas passiert, ist es eine große Belastung für die betreffenden Kinder – verantwortungsvolle Eltern sollten ihren Kindern soetwas unbedingt ersparen, wenn es irgend geht.
In einer Mediation können die Gründe für den Konflikt der Parteien angesprochen werden. Alles, was aus Sicht der Parteien wichtig ist, hat hier Platz und ist hier wichtig. Auch der Schmerz und die Verletzungen, die zu dem Konflikt geführt haben oder in seinem Verlauf entstanden sind, haben hier Raum. Die Mediatorin achtet dabei darauf, daß alles das in einer wertschätzenden und achtungsvollen Weise besprochen wird. Die Mediationsvereinbarung schafft dazu den nötigen Vertrauensraum. Hier, an der Wurzel des Konflikts, liegen oft auch erste Ansätze für gute Lösungsmöglichkeiten, die wirklich Frieden zwischen den Parteien schaffen.
Umgekehrt müssen auch nur diejenigen Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die den Parteien wichtig sind. Selbst wenn etwas nach dem Gesetz relevant ist, kann es aus Sicht der Parteien irrelevant sein. Dann muß das auch nicht berücksichtigt werden – ausgenommen natürlich zwingendes Recht.
Es gibt einen weiteren großen Unterschied zwischen gerichtlichen Entscheidungen und Mediation:
Das Gesetz stellt fest, was in der Vergangenheit passiert ist, und leitet daraus eine Lösung ab. Das Gesetz ist also vergangenheitsorientiert. Es kann gar nicht anders sein.
In einer Mediation hingegen erfragt die Mediatorin im Lauf des Verfahrens nicht nur, was in der Vergangenheit war und was jetzt ist, sondern auch, wie die Parteien jeweils ihre Zukunft gestalten wollen. Die Mediation ist also zukunftsorientiert.