Mediation Ute Kropf

Wie funktioniert Mediation?

 

Die Parteien bestimmen, zu welchen Themen sie eine Mediation wünschen, und sie bestimmen und finden miteinander die für sie beide und jeden von ihnen bestmögliche Lösung.

Die Aufgabe der Mediatorin ist es, ihnen dabei durch einen strukturierten Ablauf und gezielte Fragetechniken sowie die Anwendung von Kommunikationsmethoden den Weg zu ebnen.

Außerdem wird durch die Mediation und die Mediationsvereinbarung ein Raum geschaffen, in dem die Parteien frei und in einer vertrauens- und achtungsvollen Atmosphäre miteinander sprechen können.

 

Ich selbst arbeite nach den Grundsätzen der sog. verstehensbasierten Mediation.

D.h. die Medianten und die Mediatorin sind in einem Raum, die Mediatorin spricht jeweils immer mit einem Medianten, befragt ihn, worum es ihm geht, was ihm daran wichtig ist usw., so lange, bis sie ihn wirklich verstanden hat, während der andere Mediant zuhört. Dann wechselt die Mediatorin, und der erste Mediant hört zu und der zweite Mediant spricht und wird befragt, bis die Mediatorin ihn gleichfalls wirklich verstanden hat usw.

Dabei wendet die Mediatorin verschiedene Kommunikationstechniken an, die es sowohl ihr, als auch dem jeweils zuhörenden Medianten erleichtern, zu verstehen, was dem befragten, sprechenden Medianten wichtig ist.

Durch das sprechen und nachfragen klärt darüber hinaus auch der sprechende Mediant seine Gedanken, stellt Zusammenhänge her etc.. Gerade in emotional aufgeladenen Situationen, zu denen Konflikte fast immer gehören, kommt es recht häufig vor, daß Konfliktparteien sich und ihre Reaktionen teilweise selbst nicht mehr verstehen. Die Mediation hilft ihnen dann auf diese Weise, sich selbst wieder zu sortieren.

Meistens stellt sich im Lauf solcher abwechselnder Befragungen heraus,

zum einen, wie unterschiedlich vergangene Situationen, die zu dem Konflikt geführt haben, erlebt wurden,

zum anderen, daß jede der Parteien (bzw. jeder Mediant) eine schlüssige, redliche und verständliche Sicht hat.

Wenn dann jeder Mediant sich selbst sortiert und den anderen verstanden hat, es offenkundig ist, was jedem von ihnen wichtig ist, eröffnen sich in einem weiteren Schritt dann in der Regel Mittel und Wege zu einer oder mehreren möglichen Lösungen des Konflikts. Die Medianten wählen dann diejenige, die beiden bestmöglich entspricht.

Solche maßgeschneiderten Lösungen hätte man auf anderem Weg sehr wahrscheinlich nicht gefunden. Es können sehr außergewöhnliche Lösungen sein, die so zu Stande kommen, weitab von der gesetzlichen Regelung. Es wird die Lösung der Medianten sein, und nur ihre.

Diese Kreativität macht einen Teil des Charmes der Mediation aus.

 

Manchmal stellt sich allerdings auch heraus, daß keine Lösung gefunden werden kann. Dann steht den Parteien der Weg zu Gericht weiterhin offen.

Eine Mediation muß immer so aufgesetzt werden, daß alle rechtlichen Möglichkeiten der Parteien erhalten bleiben. Das wird durch entsprechende Erklärungen und Vereinbarungen zu Beginn oder während der Mediation abgesichert.

 

 

Oft, nicht immer, hat eine Mediation zur Folge, daß zwischen den Parteien ein neues Zutrauen wächst, das es ihnen später ermöglicht, andere auftretende Unstimmigkeiten wieder selbst miteinander zu lösen.

 

Die Mediatorin trägt die Verantwortung für den richtigen Ablauf des Verfahrens. Die Parteien tragen die Verantwortung für den Inhalt des Verfahrens und die Lösung.

Ich als Mediatorin greife dann inhaltlich ein, wenn ich feststelle, daß ein Teil der beabsichtigten Lösung gegen zwingende gesetzliche Normen verstieße. Da ich auch Volljuristin bin, ist mir das möglich. Das ist aber selten nötig.

 

Zur Absicherung der gefundenen Lösung und in jedem Fall vor Abschluß einer Vereinbarung gehört es aus meiner Sicht zu jeder Mediation, daß zu einem geeigneten Zeitpunkt jede der Parteien sich jedenfalls einmal von einem Rechtsanwalt beraten läßt. Denn jede Partei soll die Unterschiede der von ihnen gefundenen Lösung zur Lösung nach dem Gesetz kennen. Falls eine Partei dabei auf einen gesetzlichen Anspruch ganz oder teilweise verzichtet oder in einem Punkt mehr leistet, als sie das nach dem Gesetz müßte, muß sie wissen, daß sie das tut und weshalb sie das tut. Sonst ist sie in ihrer Entscheidung nicht frei. Außerdem würde sie sich hintergangen fühlen, wenn sie das erst nach Abschluß der Vereinbarung erführe. Und das würde die Nachhaltigkeit der gefundenen Lösung gefährden.

Der Inhalt der anwaltlichen Beratungen wird dann in der nächsten Mediationssitzung gemeinsam besprochen. Oft stellt sich dabei heraus, daß die beiden Rechtsanwälte die Rechtslage unterschiedlich einschätzen. (Das ist in gerichtlichen Verfahren nicht anders, sonst stritte man dort nicht und es wären keine Urteile nötig.) Dann ist es wichtig, auch diese Unterschiede und ihre Ursachen genau anzusehen.

Es ist sodann an jeder Partei, zu prüfen, ob sie die Lösung nach dem Gesetz oder die bzw. eine in der Mediation gefundene Lösung vorzieht. Evtl. wird auch erneut verhandelt.

 

Falls bei Beginn der Mediation bereits Rechtsanwälte mit dem Fall betraut sind, beziehe ich die Rechtsanwälte auch gerne zum geeigneten Zeitpunkt und in geeigneter Weise in die Mediation ein. Voraussetzung für eine Mediation ist allerdings, daß evtl. laufende gerichtliche Verfahren für die Dauer der Mediation ruhend gestellt werden, vgl. bei dem Punkt  Voraussetzungen.

 

Erst wenn jede Partei in Kenntnis der Rechtslage, ihrer Risiken und Vorzüge, sich explizit für eine in der Mediation gefundenen Lösung entscheidet, wird eine entsprechende Vereinbarung gefertigt und in rechtsgültiger Form geschlossen, bei Bedarf in Form einer notariellen Vereinbarung.

 

Eine gute Lösung in der Mediation z. B. bei Scheidungen ist eine, die alle aufgeworfenen Themen in einer Gesamtlösung umfaßt und mit der jede Konfliktpartei ihre Zukunft nach dem Konflikt zu ihrer Zufriedenheit gestaltet.

 

Auch das ist ein großer Unterschied zu gerichtlichen Entscheidungen.

Das Gesetz stellt fest, was in der Vergangenheit passiert ist, und leitet daraus eine Lösung ab. Das Gesetz ist also vergangenheitsorientiert. Es kann gar nicht anders sein.

In einer Mediation hingegen erfragt die Mediatorin im Lauf des Verfahrens nicht nur, was in der Vergangenheit war und was jetzt ist, sondern auch, wie die Parteien jeweils ihre Zukunft gestalten wollen. Die Mediation ist also zukunftsorientiert.

 

Ute Kropf, Mediation
uk@mediation-kropf.de